Vertreter der Finanzministerien von Bund und Ländern haben am 3.11.2010 über 18 Punkte zur Steuervereinfachung beraten. Über den näheren Inhalt der Steuervereinfachungsliste berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer Donnerstagsausgabe v. 4.11.2010.
Die „noch vorläufige“ Steuervereinfachungsliste beinhaltet hiernach folgende Maßnahmen
1. Entfernungspauschale: Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belege sammeln entfallen. Die Pauschale soll auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt bleiben.
2. Ehegattenveranlagung: Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig soll es nur noch vier Varianten geben. Zum einen die Standardfälle der Zusammen- und Getrennt- Veranlagung, zum anderen zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten oder im Trennungsjahr.
Die „noch vorläufige“ Steuervereinfachungsliste beinhaltet hiernach folgende Maßnahmen
1. Entfernungspauschale: Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belege sammeln entfallen. Die Pauschale soll auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt bleiben.
2. Ehegattenveranlagung: Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig soll es nur noch vier Varianten geben. Zum einen die Standardfälle der Zusammen- und Getrennt- Veranlagung, zum anderen zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten oder im Trennungsjahr.
3. Kinderbetreuung: Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein. Damit würde der teils komplizierte Nachweis entfallen, ob und wann Eltern berufstätig sind. Damit soll eine ganze Seite des Steuervordrucks wegfallen.
4. Kindergeld: Eltern erwachsener Kinder in der Ausbildung könnten ab 2012, Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig von Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.
5. Vermietung und Verpachtung: Wer eine Wohnung verbilligt vermietet - beispielsweise an seine Kinder - soll keine sogenannte Totalüberschussprognose mehr vorlegen müssen.
6. Außergewöhnliche Belastungen: Anhand von Regelbeispielen soll normiert werden, welche außergewöhnlichen Belastungen (etwa durch Krankheit, Behinderung oder infolge von Naturkatastrophen) steuerlich abzugsfähig sind.
7. Behinderte: sollen in Zukunft mehr Ausgaben pauschal von der Steuer absetzen dürfen. Damit müssen sie weniger Kosten exakt belegen. Nicht nur alle behinderungsbedingten, sondern auch alle krankheitsbedingten Kosten können demnächst abgesetzt werden.
8. Kapitalvermögen: Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. In Zukunft soll es auch nicht mehr nötig sein, außergewöhnliche Belastungen oder Spenden in den Kapitalerträgen anzugeben.
9. Stipendien: Stipendien sollen künftig nicht nur dann steuerfrei sein, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder zwischenstaatlichen Einrichtungen gewährt werden, sondern auch dann, wenn eine weitere Stelle bei der Auszahlung zwischengeschaltet ist.
10. Kirchensteuer: Erstattungsüberschüsse früherer Kirchensteuerzahlungen sollen nicht mehr zur Wiederaufrollung alter Steuerbescheide führen.
11. Geringverdiener: Geringverdiener mit einem auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag sollen generell nicht mehr verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
12. Stille Reserven: Die Besteuerung stiller Reserven bei Betriebsaufgabe, -verpachtung und -unterbrechung soll eindeutig geregelt werden.
13. Forstwirtschaft: Die Anlage „Forstwirtschaft" der Steuererklärung soll wesentlich vereinfacht werden. Die umfangreichen Sonderrechnungen über vier Seiten sollen entfallen und durch einfache Mengenangaben ersetzt werden. Die Erstellung eines Gutachtens für die Abgrenzung der einzelnen Holznutzungsarten soll nicht mehr zwingend erforderlich sein.
14. Körperschaftsteuer: Die Erklärung zur sogenannten Zerlegung der Körperschaftsteuer soll künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Da die technischen Voraussetzungen zur Verarbeitung der Daten erst flächendeckend geschaffen werden müssen, wird die Neuregelung aber wohl erst 2014 in Kraft treten.
15. Umsatzsteuer: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Um auch weiterhin eine effektive Umsatzsteuerkontrolle zu gewährleisten, sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit erhalten, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Urkunden und Rechnungen einzusehen.
16. Grunderwerbsteuer: Künftig sollen Notare und Gerichte Veräußerungsanzeigen und Verträge auch auf elektronischem Wege an die Finanzämter übermitteln können.
17. Verbindliche Auskünfte: Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig. In Zukunft sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.
18. Kommunikation: Nach bisher geltender Rechtslage muss die Authenzität von Steuererklärungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung elektronisch übermittelt werden, durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein „anderes sicheres Verfahren" gewährleistet werden. Die Nutzung dieses sicheren Verfahrens ist bis zum 31.12.2011 fristet. Nach einer Evaluierung soll die Frist nun aufgehoben werden.
Neben der o.g. 18-Punkte-Liste diskutieren die Finanzpolitiker über die Einführung der "Zwei-Jahres-Steuererklärung". Diese ist aber lediglich als Wahlmöglichkeit angedacht. Wer möchte, kann statt nach einem Jahr erst nach zwei Jahren die Steuer einreichen. Für manche Steuerzahler dürfte der Zwei-Jahres-Rhythmus besser sein, weil sie sich seltener mit dem Finanzamt herumplagen müssen; andere wiederum wollen nicht zwei Jahre auf ihr Geld warten.
Quelle: Süddeutsche Zeitung (SZ), Ausgabe v. 4.11.2010