Samstag, 25. August 2012

Rechtschutzversicherungsbeiträge können teilweise abgesetzt werden.


Normalerweise sind Beiträge für die Familien-Rechtschutzversicherung und Verkehrs-Rechtschutzversicherung nicht absetzbar, obwohl diese auch berufliche Fälle oft mit abdecken.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil vom 31.1.1997, BFH/NV 1997 S. 346) ist allerdings ausnahmsweise eine Aufteilung des Versicherungsbeitrages zulässig, wenn der Versicherer bescheinigt, welcher Anteil der Gesamtprämie nach seiner Kalkulation auf den die berufliche Sphäre betreffenden Versicherungsschutz entfällt.

Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL), empfiehlt, immer eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft anzufordern, auf der der Versicherer bescheinigt, welcher Anteil der Gesamtprämie den Beruf betreffen.

Mit der Bescheinigung kann dann dieser anteilige berufliche Betrag, in der Steuererklärung angesetzt werden.

Sonntag, 29. April 2012

"Die Route wird neu berechnet !"

Um zu einer bestimmten Adresse zu gelangen, stellen viele ganz selbstverständlich ihr Navi auf das gewünschte Ziel ein. Wenn man dann doch falsch abgebogen ist, kein Problem!
                                      "Die Route wird neu berechnet".
Und wer keinen Navi hat, schaut auf die Landkarte, fragt nach dem Weg oder orientiert sich an der Ausschilderung, um schließlich am Ziel anzukommen.
 
Diese Selbstverständlichkeit haben jedoch leider viele nicht bei ihren Finanzen. So ein "Navi fürs Geld" ist der Controller. Wenn man mal einen Umweg genommen hat, an einer Kreuzung steht oder nicht weiß, ob man noch auf dem richtigen Kurs ist, hilft er, die Route neu zu berechnen. Gerade wenn Entscheidungen über z.B. eine neue Anschaffung getroffen werden sollen oder ein Umzug ansteht, ist es wichtig, eine klare Sicht auf den aktuellen Stand der Zahlen zu haben. Dabei ist es egal, ob es um die privaten oder geschäftlichen Finanzen geht.

Wissen Sie, ob alle Ihre Kosten durch Ihr Einkommen abgedeckt sind?
Oder ist am Ende des Geldes noch Monat übrig?

Decken Ihre Aufträge, nach Abzug der Umsatzsteuer, alle Kosten ab?
... auch die Kosten, die nicht direkt zum Auftrag gehören?

Wissen Sie wie viel Sie für einen Auftrag haben müssen, damit Sie Gewinn erwirtschaften?

Können Sie aktuell schwarz auf weiß sehen, wie weit Sie Ihre Ziele für dieses Jahr schon erreicht haben?
…oder müsste die Route neu berechnet werden?

Ich helfe Ihnen gerne dabei.
Monika Schäffler

Donnerstag, 19. Januar 2012

Bundesrechnungshof schlägt Alarm - viele Steuererklärungen können nur ungenau geprüft werden!

oder
"Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer ist nicht gewährleistet"  



Die Gründe dafür veröffentlichte der Rechnungshof diese Woche in einem Gutachten.

-> Sinkende Mitarbeiterzahlen in den Finanzämtern bei mehr Arbeitsbelastung.


-> Die Software in den Finanzämtern erkennt oft Fehler nicht

und meckert auch nicht unbedingt bei widersprüchlichen Angaben. Ob die Steuererklärungen, manuell eingegeben oder per Datentransfer übermittelt wurde, spielt dabei keine Rolle.

-> Das Steuergesetz ist komplizierter statt einfacher geworden,

durch eine Flut an Gesetzesänderungen und Richtigstellungen, sowie einer Vielzahl von Erlassen.
Der Rechnungshof fordert daher eine Steuervereinfachung und die Weiterentwicklung der Finanzsoftware.


Fazit:

Es lohnt sich jeden Steuerbescheid 
genau zu prüfen oder prüfen zu lassen!
Und - ggf. Einspruch zu erheben.

Sonntag, 1. Januar 2012

Restart 2012 :-)

Ein neues Jahr!!!



Frisch wie ein unbeschriebenes Blatt!!!
Nun geht es mit neuem Elan weiter.

Viel Spaß beim Lesen.

Monika Schäffler

Freitag, 29. Juli 2011

So, so ... oder ... So? oder ?

Welche Ablage bevorzugen Sie?

Den Jäger- und Sammler Stapel



                   










oder


Die "gemeine" Ordnerablage













                                                 oder


Die "Kölsche" Ablage   :-))

frei nach Artikel 4: Wat fott es, es fott.












http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Kölsche_Grundgesetz

Samstag, 23. Juli 2011

Ablage !!!

Bei vielen endet das sogenannte „Dokumenten- und Datenmanagement“ auf dem Stapel. 


 
Vor diesem unliebsamen Thema verschließt man gerne mal die Augen.

:-)

Doch mal ehrlich, wie oft geht wertvolle Zeit verloren, weil man irgendein wichtiges Schreiben oder eine notierte Telefonnummer sucht und wie schnell sind dagegen Aufgaben erledigt, wenn die Unterlagen übersichlich beisammen sind. Es gibt kein allein-selig-machendes Ablagesystem. Damit ein System funktioniert muss es zu der Aufgabe und zum Menschen passen. Es muss möglichst einfach sein und – man muss den inneren Schweinehund überwinden. Beim Thema Ablage denken wir meist zuerst an Ordner. Doch es gibt die hängende, liegende, stehende, digitale und natürliche die „endgültige“ Ablage. Oft hilft es verschiedene Systeme im Kleinen zu testen, bevor man weiß, welche Art der Ablage bzw. Datenverarbeitung für einen selbst praktikabel ist.

Ich selbst habe jahrelang ein Zeitplansystem in Ringbuchform verwendet und habe dann versucht meine Terminverwaltung digital auf einem PDA zu machen. Nach 2 Abstürzen mit komplettem Datenverlust habe ich ihn dann frustriert verschrottet.
Seit dem stehe ich dazu, dass ich gerne, ganz unspektakulär, mit einem festen Papierkalender arbeite, weil ich es liebe darin herum zu schreiben, zu malen und zu streichen und außerdem gerne jedes Jahr eine andere Einbandfarbe habe. 

Freitag, 24. Juni 2011

Bei Zeitersparnis auch längere Wegstrecken ansetzbar !!

Wer nachweislich durch eine längere Wegstrecke Zeit spart, kann diese bei der Berechnung der Entfernungspauschale in der Steuererklärung auch ansetzen. 

Donnerstag, 10. Februar 2011

Wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat ist!

Um sich Übersicht zu verschaffen, wo kommt das Geld her und wo geht es hin, lohnt es sich, für eine Zeit ein Kassenbuch zu führen. Wichtig ist, ehrlich zu sich selbst zu sein. Auch den Schokoriegel für zwischendurch und das belegte Brötchen vom Bäcker etc. aufzuschreiben. Das Ergebnis ist eine gute Basis, um eine Planung für das Geld zu machen, um die "Schwarzen Löcher" aufzuspüren und das Geld zu vermehren.

Eine kostenlose Vorlage für eine Haushaltskasse (Excel-Datei), können Sie gerne durch eine Email an mich (An@Rundes-Leben.de) mit dem Stichwort "Haushaltskasse" anfordern. 

Bei der Auswertung helfe ich auf Wunsch gerne mit "Tipps und Tricks" und vor allem Lösungen!

Dienstag, 8. Februar 2011

Finanzamt besteuert Erstattungszinsen: Einspruch erheben

Dank Jahressteuergesetz 2010 besteuern die Finanzämter wieder die Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer. Hier lohnt der Einspruch mit Verweis auf zwei Musterprozesse. Einspruch ist auch beim Besteuern von Erstattungszinsen auf Körperschaft- und Gewerbesteuer eine gute Strategie.

Nachdem der Bundesfinanzhof im Jahr 2010 entschieden hatte, dass Erstattungszinsen auf Erstattungen zur Einkommensteuer nicht zu versteuern sind, hat der Gesetzgeber diesen Richterspruch im Jahressteuergesetz wieder 2010 gekippt – und zwar rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle.

Doch zu dieser Thematik sind noch zwei Musterprozesse vor dem Bundesfinanzhof anhängig, die sich nun mit dieser gesetzlichen Neuregelung befassen werden (Az. VIII R 36/10 und VIII R 1/11).

Das Finanzamt wird erst einmal die Erstattungszinsen versteuern. Es lohnt sich Einspruch zu erheben!

Viel Erfolg !!