Donnerstag, 23. September 2010

Arbeitzimmer darf wieder abgesetzt werden

Nach dem Beschluss vom 6. Juli 2010 – 2 BvL 13/09 des Verfassungsgerichtes müssen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden können. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt und dafür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgerufen, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu treffen.

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