Donnerstag, 10. Februar 2011

Wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat ist!

Um sich Übersicht zu verschaffen, wo kommt das Geld her und wo geht es hin, lohnt es sich, für eine Zeit ein Kassenbuch zu führen. Wichtig ist, ehrlich zu sich selbst zu sein. Auch den Schokoriegel für zwischendurch und das belegte Brötchen vom Bäcker etc. aufzuschreiben. Das Ergebnis ist eine gute Basis, um eine Planung für das Geld zu machen, um die "Schwarzen Löcher" aufzuspüren und das Geld zu vermehren.

Eine kostenlose Vorlage für eine Haushaltskasse (Excel-Datei), können Sie gerne durch eine Email an mich (An@Rundes-Leben.de) mit dem Stichwort "Haushaltskasse" anfordern. 

Bei der Auswertung helfe ich auf Wunsch gerne mit "Tipps und Tricks" und vor allem Lösungen!

Dienstag, 8. Februar 2011

Finanzamt besteuert Erstattungszinsen: Einspruch erheben

Dank Jahressteuergesetz 2010 besteuern die Finanzämter wieder die Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer. Hier lohnt der Einspruch mit Verweis auf zwei Musterprozesse. Einspruch ist auch beim Besteuern von Erstattungszinsen auf Körperschaft- und Gewerbesteuer eine gute Strategie.

Nachdem der Bundesfinanzhof im Jahr 2010 entschieden hatte, dass Erstattungszinsen auf Erstattungen zur Einkommensteuer nicht zu versteuern sind, hat der Gesetzgeber diesen Richterspruch im Jahressteuergesetz wieder 2010 gekippt – und zwar rückwirkend für alle noch offenen Steuerfälle.

Doch zu dieser Thematik sind noch zwei Musterprozesse vor dem Bundesfinanzhof anhängig, die sich nun mit dieser gesetzlichen Neuregelung befassen werden (Az. VIII R 36/10 und VIII R 1/11).

Das Finanzamt wird erst einmal die Erstattungszinsen versteuern. Es lohnt sich Einspruch zu erheben!

Viel Erfolg !!