Donnerstag, 28. Oktober 2010

Wichtig für alle UnternehmerInnen: Forderungen aus 2007 verjähren zum 01.01.2011

Jährlich gehen Millionenbeträge verloren, weil die Verjährungsfristen nicht beachtet wurden. Daher sollten vor Ablauf des Jahres alle 3 Jahre alten Forderungen geprüft werden.

Zum Beispiel verjähren mit Ablauf des 31.12.2010 alle Forderungen, die in 2007 entstanden sind. Entstanden ist der Anspruch, wenn der Unternehmer seine vertragliche Leistung erbracht hat. Auf eine Rechnungsstellung kommt es dabei nicht an. Unternehmer müssen daher rechtzeitig vor dem 31.12.2010 prüfen, ob sie in 2007 Leistungen an Kunden erbracht haben, die noch nicht gezahlt haben, und sich für geeignete Maßnahmen entscheiden.

Mahnungen - mündlich oder schriftlich - können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen wird und ab der Zahlung erneut 3 Jahre laufen, ohne dass die Forderung verjährt (§ 212 BGB).
Um offene Forderungen doch noch „retten“ zu können, muss man sich ggf für ein gerichtliches Mahnverfahren entscheiden. Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gehemmt werden kann (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Für Forderungen aus dem Jahr 2007 muss dann möglichst vor Weihnachten 2010 ein Mahnbescheid beantragt werden, der allerdings keine Fehler/Lücken haben darf, damit die zeitnahe Zustellung an den Schuldner gewährleistet ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Sonntag, 17. Oktober 2010

Er ist gekommen um zu bleiben - Der Soli

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte einen Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab (Beschl. v. 08.09.2010, Az. 2 BvL 3/10). Begründung: Das vorlegende Gericht habe sich nicht ausreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt!

Das Finanzgericht war zu der Auffassung gelangt, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz von 1993 nicht mehr mit dem ursprünglichen Zweck des Verfassungsgebers übereinstimme, dass der Soli ein nachrangiges, zeitlich beschränktes Finanzierungsmittel sei und stellte Antrag auf konkrete Normenkontrolle.

Die Verfassungshüter hoben nun hervor, dass sie sich zwar noch nicht inhaltlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags auseinandergesetzt haben. Allerdings habe das Gericht bereits am 9. Februar 1972 entschieden, dass Ergänzungsabgaben aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet werden müssen.

Freitag, 8. Oktober 2010

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Die Gemeinden verschicken in diesem Jahr keine neuen Karten für 2011. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber daher keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Arbeitgeber muss die Karte von 2010 aufbewahren.
  • Bei einem Jobwechsel in 2011 müssen Arbeitnehmer außerdem noch ihre alte Karte mitnehmen.
  • Änderungen z.B. der Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, müssen Sie auf der alten 2010er Karte vom Finanzamt eintragen lassen.
  • Ab 2012 werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank beim Finanzamt hinterlegt. Die Arbeitgeber können sie von dort abrufen.
  • Ansprechpartner für Auskünfte zu den Daten ist schon ab 2011 das Finanzamt. Für die Meldedaten sind allerdings weiterhin die Gemeinden zuständig. 
  • Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus. 
  • Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Für 2010 stellen noch die Gemeinden Zweitkarten aus.

Freitag, 1. Oktober 2010

Der Weg zum Geld

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