Das Wichtigste in Kürze:
- Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber daher keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Arbeitgeber muss die Karte von 2010 aufbewahren.
- Bei einem Jobwechsel in 2011 müssen Arbeitnehmer außerdem noch ihre alte Karte mitnehmen.
- Änderungen z.B. der Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, müssen Sie auf der alten 2010er Karte vom Finanzamt eintragen lassen.
- Ab 2012 werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank beim Finanzamt hinterlegt. Die Arbeitgeber können sie von dort abrufen.
- Ansprechpartner für Auskünfte zu den Daten ist schon ab 2011 das Finanzamt. Für die Meldedaten sind allerdings weiterhin die Gemeinden zuständig.
- Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus.
- Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Für 2010 stellen noch die Gemeinden Zweitkarten aus.
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