Freitag, 8. Oktober 2010

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Die Gemeinden verschicken in diesem Jahr keine neuen Karten für 2011. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber daher keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Arbeitgeber muss die Karte von 2010 aufbewahren.
  • Bei einem Jobwechsel in 2011 müssen Arbeitnehmer außerdem noch ihre alte Karte mitnehmen.
  • Änderungen z.B. der Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, müssen Sie auf der alten 2010er Karte vom Finanzamt eintragen lassen.
  • Ab 2012 werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank beim Finanzamt hinterlegt. Die Arbeitgeber können sie von dort abrufen.
  • Ansprechpartner für Auskünfte zu den Daten ist schon ab 2011 das Finanzamt. Für die Meldedaten sind allerdings weiterhin die Gemeinden zuständig. 
  • Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus. 
  • Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Für 2010 stellen noch die Gemeinden Zweitkarten aus.

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