Freitag, 12. November 2010

18 Punkte und noch mehr - Liste der Steuervereinfachungen wurde beraten

Vertreter der Finanzministerien von Bund und Ländern haben am 3.11.2010 über 18 Punkte zur Steuervereinfachung beraten. Über den näheren Inhalt der Steuervereinfachungsliste berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) in ihrer Donnerstagsausgabe v. 4.11.2010.

Die „noch vorläufige“ Steuervereinfachungsliste beinhaltet hiernach folgende Maßnahmen

1. Entfernungspauschale: Wer für den Weg zur Arbeit unterschiedliche Verkehrsmittel benutzt, muss bisher Tag für Tag nachweisen, wann er etwa Auto oder Bus gefahren ist. Künftig würde der Steuervorteil nicht mehr auf Tages-, sondern auf Jahresbasis errechnet werden. So soll ausuferndes Belege sammeln entfallen. Die Pauschale soll auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt bleiben.

2. Ehegattenveranlagung: Bisher können sich Ehepaare auf sieben verschiedene Arten zur Steuer veranlagen lassen. Künftig soll es nur noch vier Varianten geben. Zum einen die Standardfälle der Zusammen- und Getrennt- Veranlagung, zum anderen zwei Spezialfälle nach dem Tod eines Ehegatten oder im Trennungsjahr.

3. Kinderbetreuung: Künftig sollen die Betreuungskosten grundsätzlich Sonderausgaben sein. Damit würde der teils komplizierte Nachweis entfallen, ob und wann Eltern berufstätig sind. Damit soll eine ganze Seite des Steuervordrucks wegfallen.

4. Kindergeld: Eltern erwachsener Kinder in der Ausbildung könnten ab 2012, Kindergeld - oder die entsprechenden Freibeträge - unabhängig von Einkommen der Kinder erhalten. Bisher wird das Kindergeld gestrichen, wenn das Kind mehr als 8004 Euro im Jahr verdient.


5. Vermietung und Verpachtung: Wer eine Wohnung verbilligt vermietet - beispielsweise an seine Kinder - soll keine sogenannte Totalüberschussprognose mehr vorlegen müssen.

6. Außergewöhnliche Belastungen: Anhand von Regelbeispielen soll normiert werden, welche außergewöhnlichen Belastungen (etwa durch Krankheit, Behinderung oder infolge von Naturkatastrophen) steuerlich abzugsfähig sind.

7. Behinderte: sollen in Zukunft mehr Ausgaben pauschal von der Steuer absetzen dürfen. Damit müssen sie weniger Kosten exakt belegen. Nicht nur alle behinderungsbedingten, sondern auch alle krankheitsbedingten Kosten können demnächst abgesetzt werden.

8. Kapitalvermögen: Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. In Zukunft soll es auch nicht mehr nötig sein, außergewöhnliche Belastungen oder Spenden in den Kapitalerträgen anzugeben.

9. Stipendien: Stipendien sollen künftig nicht nur dann steuerfrei sein, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder zwischenstaatlichen Einrichtungen gewährt werden, sondern auch dann, wenn eine weitere Stelle bei der Auszahlung zwischengeschaltet ist.

10. Kirchensteuer: Erstattungsüberschüsse früherer Kirchensteuerzahlungen sollen nicht mehr zur Wiederaufrollung alter Steuerbescheide führen.

11. Geringverdiener: Geringverdiener mit einem auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag sollen generell nicht mehr verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

12. Stille Reserven: Die Besteuerung stiller Reserven bei Betriebsaufgabe, -verpachtung und -unterbrechung soll eindeutig geregelt werden.

13. Forstwirtschaft: Die Anlage „Forstwirtschaft" der Steuererklärung soll wesentlich vereinfacht werden. Die umfangreichen Sonderrechnungen über vier Seiten sollen entfallen und durch einfache Mengenangaben ersetzt werden. Die Erstellung eines Gutachtens für die Abgrenzung der einzelnen Holznutzungsarten soll nicht mehr zwingend erforderlich sein.

14. Körperschaftsteuer: Die Erklärung zur sogenannten Zerlegung der Körperschaftsteuer soll künftig auf elektronischem Wege erfolgen. Da die technischen Voraussetzungen zur Verarbeitung der Daten erst flächendeckend geschaffen werden müssen, wird die Neuregelung aber wohl erst 2014 in Kraft treten.

15. Umsatzsteuer: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Um auch weiterhin eine effektive Umsatzsteuerkontrolle zu gewährleisten, sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit erhalten, auch elektronisch gespeicherte Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Urkunden und Rechnungen einzusehen.

16. Grunderwerbsteuer: Künftig sollen Notare und Gerichte Veräußerungsanzeigen und Verträge auch auf elektronischem Wege an die Finanzämter übermitteln können.

17. Verbindliche Auskünfte: Bisher waren für eine verbindliche Auskunft zu Steuerfragen - also eine schriftliche und einklagbare Information des Finanzamts - teils hohe Gebühren fällig. In Zukunft sollen bei allen Anfragen, bei denen es um einen Wert von weniger als 10.000 Euro geht, keine Gebühren mehr erhoben werden.

18. Kommunikation: Nach bisher geltender Rechtslage muss die Authenzität von Steuererklärungen, die ohne gesetzliche Verpflichtung elektronisch übermittelt werden, durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein „anderes sicheres Verfahren" gewährleistet werden. Die Nutzung dieses sicheren Verfahrens ist bis zum 31.12.2011 fristet. Nach einer Evaluierung soll die Frist nun aufgehoben werden.

Neben der o.g. 18-Punkte-Liste diskutieren die Finanzpolitiker über die Einführung der "Zwei-Jahres-Steuererklärung". Diese ist aber lediglich als Wahlmöglichkeit angedacht. Wer möchte, kann statt nach einem Jahr erst nach zwei Jahren die Steuer einreichen. Für manche Steuerzahler dürfte der Zwei-Jahres-Rhythmus besser sein, weil sie sich seltener mit dem Finanzamt herumplagen müssen; andere wiederum wollen nicht zwei Jahre auf ihr Geld warten.


Quelle: Süddeutsche Zeitung (SZ), Ausgabe v. 4.11.2010

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Wichtig für alle UnternehmerInnen: Forderungen aus 2007 verjähren zum 01.01.2011

Jährlich gehen Millionenbeträge verloren, weil die Verjährungsfristen nicht beachtet wurden. Daher sollten vor Ablauf des Jahres alle 3 Jahre alten Forderungen geprüft werden.

Zum Beispiel verjähren mit Ablauf des 31.12.2010 alle Forderungen, die in 2007 entstanden sind. Entstanden ist der Anspruch, wenn der Unternehmer seine vertragliche Leistung erbracht hat. Auf eine Rechnungsstellung kommt es dabei nicht an. Unternehmer müssen daher rechtzeitig vor dem 31.12.2010 prüfen, ob sie in 2007 Leistungen an Kunden erbracht haben, die noch nicht gezahlt haben, und sich für geeignete Maßnahmen entscheiden.

Mahnungen - mündlich oder schriftlich - können die Verjährung niemals verhindern. Zahlt der Kunde nach Erhalt einer Mahnung eine Rate, hat dies den Vorteil, dass die Verjährung unterbrochen wird und ab der Zahlung erneut 3 Jahre laufen, ohne dass die Forderung verjährt (§ 212 BGB).
Um offene Forderungen doch noch „retten“ zu können, muss man sich ggf für ein gerichtliches Mahnverfahren entscheiden. Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Verjährung durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids gehemmt werden kann (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Für Forderungen aus dem Jahr 2007 muss dann möglichst vor Weihnachten 2010 ein Mahnbescheid beantragt werden, der allerdings keine Fehler/Lücken haben darf, damit die zeitnahe Zustellung an den Schuldner gewährleistet ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Sonntag, 17. Oktober 2010

Er ist gekommen um zu bleiben - Der Soli

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte einen Normenkontrollantrag des Niedersächsischen Finanzgerichts als unzulässig ab (Beschl. v. 08.09.2010, Az. 2 BvL 3/10). Begründung: Das vorlegende Gericht habe sich nicht ausreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandergesetzt!

Das Finanzgericht war zu der Auffassung gelangt, dass das Solidaritätszuschlagsgesetz von 1993 nicht mehr mit dem ursprünglichen Zweck des Verfassungsgebers übereinstimme, dass der Soli ein nachrangiges, zeitlich beschränktes Finanzierungsmittel sei und stellte Antrag auf konkrete Normenkontrolle.

Die Verfassungshüter hoben nun hervor, dass sie sich zwar noch nicht inhaltlich mit der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags auseinandergesetzt haben. Allerdings habe das Gericht bereits am 9. Februar 1972 entschieden, dass Ergänzungsabgaben aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht befristet werden müssen.

Freitag, 8. Oktober 2010

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Die Gemeinden verschicken in diesem Jahr keine neuen Karten für 2011. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber daher keine neue Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Arbeitgeber muss die Karte von 2010 aufbewahren.
  • Bei einem Jobwechsel in 2011 müssen Arbeitnehmer außerdem noch ihre alte Karte mitnehmen.
  • Änderungen z.B. der Steuerklasse oder Kinderfreibeträge, müssen Sie auf der alten 2010er Karte vom Finanzamt eintragen lassen.
  • Ab 2012 werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer in einer Datenbank beim Finanzamt hinterlegt. Die Arbeitgeber können sie von dort abrufen.
  • Ansprechpartner für Auskünfte zu den Daten ist schon ab 2011 das Finanzamt. Für die Meldedaten sind allerdings weiterhin die Gemeinden zuständig. 
  • Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, muss zum Finanzamt. Dieses stellt dann für den Übergangszeitraum bis 2012 eine Ersatzbescheinigung aus. 
  • Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die 2011 eine zweite Lohnsteuerkarte benötigen. Für 2010 stellen noch die Gemeinden Zweitkarten aus.

Freitag, 1. Oktober 2010

Der Weg zum Geld

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Mittwoch, 29. September 2010

Wenn am Ende des Geldes noch so viel Monat ist!

Wo das Geld wirklich hingeht, kann man mit Hilfe eines Haushaltsbuchs feststellen. Dafür trägt man alle Einnahmen und Ausgaben in Einzelpositionen täglich ein. Wichtig ist ehrlich zu sich selbst zu sein und auch den Schokoriegel zwischen durch und die Pizza von Lieferservice aufzuschreiben.

Montag, 27. September 2010

Der Count-down läuft

Nur noch 3 Tage. Die Ausschlussfrist für die Erstattung von im EU-Ausland gezahlte Mehrwert-verstreicht am Monatsende! Seit Jahresbeginn gilt für die Mwst.-Erstattung ein rein elektronisches Verfahren. Trotz EU-weit gravierender Probleme bleibt es für die Abgabe der Anträge für den Zeitraum 2009 bei der Ausschlussfrist 30. September 2010!

Freitag, 24. September 2010

Steuererklärung leicht gemacht

Legen Sie den Ordner für das neue Jahr gleich mit den Unterteilungen für die Steuererklärung an. Das erleichtert die Ablage und die nächste Steuererklärung

Donnerstag, 23. September 2010

Arbeitzimmer darf wieder abgesetzt werden

Nach dem Beschluss vom 6. Juli 2010 – 2 BvL 13/09 des Verfassungsgerichtes müssen Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden können. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt und dafür kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgerufen, rückwirkend ab 2007 eine Neuregelung zu treffen.